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Regulation (EU) 2024/1781

Bereitschaft von DPP-Datenträger und Register

Datenträger, Kennung, Register, Sicherungskopie und Zugang vor dem Verkauf bleiben getrennte Bereiche. Die Wirtschaftsakteursrolle wird hier nicht bestimmt.

Was dieser Screen prüft

Dieser Screen prüft nur die Umsetzung des digitalen Produktpasses: Datenträger, dauerhafte eindeutige Produktkennung, physische Anbringung, Registereintrag, Sicherungskopie, Übergabe an Händler oder Online-Marktplatz und Zugang vor dem Verkauf. Er ist getrennt vom allgemeinen DPP-Bereitschaftstool und vom Rollenprüfer.

Datenträger

Wo ein DPP erforderlich ist, verbindet ein Datenträger ihn mit einer dauerhaften eindeutigen Produktkennung. Der Datenträger sitzt auf dem Produkt, der Verpackung oder den Begleitunterlagen, je nach produktspezifischer Regel. Diese Seite wählt den Ort nicht.

DPP-Register

Bevor ein erfasstes Produkt auf den EU-Markt gelangt, trägt der zuständige Wirtschaftsakteur den DPP im DPP-Register der Kommission ein. Das Register speichert Kennungen, Registrierungsdaten und Metadaten auf hoher Ebene, nicht zwingend den gesamten DPP. Die Kommission hat im September 2026 einen DPP-Register-Leitfaden für Wirtschaftsakteur veröffentlicht. Diese Seite übernimmt den Text nicht und nennt keine Revisionsnummer.

Eindeutige Produktkennung

Die Produktkennung bleibt dauerhaft und eindeutig auf der Ebene, die das anwendbare Recht verlangt. Modell, Charge oder Einzelstück werden hier nicht angenommen.

Übergabe an Händler und Marktplatz

Der Wirtschaftsakteur, der das Produkt in Verkehr bringt, gibt Händlern und Online-Marktplatzbetreibern eine digitale Kopie des Datenträgers oder die eindeutige Produktkennung. Auf Anfrage folgt eine digitale Kopie oder ein Weblink unverzüglich und jedenfalls innerhalb von fünf Arbeitstagen.

Fernabsatz

Im Fernabsatz kann der DPP erreichbar sein müssen, bevor der Kunde vertraglich gebunden ist, wenn der delegierte Rechtsakt das verlangt. Ist diese produktspezifische Regel unbekannt, bleibt das Ergebnis bei der Regelprüfung.

Sicherungskopie

Der Wirtschaftsakteur stellt eine Sicherungskopie des DPP über einen DPP-Diensteanbieter bereit. Eine fehlende Kopie ist hier eine operative Lücke und wird nicht als Rechtsverstoß bezeichnet.

Beispiele

  • Kennung, Datenträger und DPP-Daten sind vorhanden, die Registrierung nicht: Lücke bei der Registerbereitschaft.
  • Das Register ist vorbereitet, der Datenträger fehlt: Lücke beim Datenträger.
  • Die technischen Punkte stehen, der produktspezifische delegierte Rechtsakt ist unbekannt: Prüfung der produktspezifischen Regel.
  • Fernabsatz ja und Zugang vor Vertragsschluss nein: Lücke bei Vertrieb oder Zugang.

Grenzen

Das Ergebnis stellt keine rechtliche Konformität fest und genehmigt keinen Registereintrag. Es gibt keine numerische Bereitschaftsbewertung. Felder, Trägerart, Position und die Ebene Modell, Charge oder Einzelstück hängen von produktspezifischem Recht ab, das dieses Werkzeug nicht erfindet. Ein neuer delegierter Rechtsakt oder eine technische Registerspezifikation führt zu einer manuellen Aktualisierung des Regelsatzes.

Offizielle Quellen