Was diese Pruefung zeigt
Wirtschaftsakteure koennen Hersteller eines Produkts oder Bauteils, Anbieter einer verbundenen Dienstleistung, Bevollmaechtigte, Einfuehrer, Erfuellungsdienstleister und Haendler sein. Fehlt ein in der EU niedergelassener Hersteller, kann der Weg ueber Einfuehrer, Bevollmaechtigten, Erfuellungsdienstleister und in bestimmten Faellen den Haendler laufen. Das Ergebnis ist ein moeglicher Haftungspfad, nie die Aussage, dass Sie haften.
Wer das nutzen sollte
Teams, die die Rollenbereitschaft vor dem Inverkehrbringen ordnen.
Wie das Ergebnis zu lesen ist
Ein bekannter Hersteller in der EU kann die primaere Rolle sein. Andere genannte Akteure sind ein moeglicher Weg. Haendler oder Plattform bleiben eine nachgeordnete Pruefung.
Termine in dieser Ansicht
Die Mitgliedstaaten muessen die Richtlinie (EU) 2024/2853 bis 2026-12-09 umsetzen. Der neue Rahmen gilt fuer Produkte, die nach 2026-12-08 in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden. Fruehere Produkte bleiben beim bisherigen Rahmen. Nationale Umsetzungsdaten werden hier nicht erfunden.
Offizielle Quellen
Massgeblich sind der geltende Text der Richtlinie (EU) 2024/2853, die Berichtigung von 2026, die Kommissionsseiten zur Haftung fuer fehlerhafte Produkte und veroeffentlichte Angaben zur nationalen Umsetzung. Die aeltere Richtlinie bleibt der fruehere Rahmen.
Grenzen
Online-Plattformen erhalten aus diesen Fakten allein keinen primaeren Weg. Bestimmte Faelle fuer Haendler werden hier nicht entschieden.