Was diese Pruefung zeigt
Dieses Bild ist nur Haftungsbereitschaft. Es fragt, ob kommerzielle Software oder ein KI-System mit Aktualisierung oder Lernverhalten eine Pruefung als Digitalprodukt oder als Aenderung braucht. Es wiederholt weder KI-Pflichten noch Lebenszyklusregeln der Cyberresilienz. Eine nicht kommerzielle Lage wird nicht als Ausnahme behandelt. Die enge Open-Source-Regel liegt in der Umfangspruefung.
Wer das nutzen sollte
Produkt- und Softwareteams, die Haftungsbereitschaft von KI-Recht und Maschinensicherheit trennen.
Wie das Ergebnis zu lesen ist
Aktualisierung oder Lernen oeffnet eine Aenderungspruefung. Ein vollstaendiges kommerzielles Produkt ohne diese Signale kann wahrscheinlich im Umfang liegen. Unbekanntes bleibt in der Pruefung.
Termine in dieser Ansicht
Die Mitgliedstaaten muessen die Richtlinie (EU) 2024/2853 bis 2026-12-09 umsetzen. Der neue Rahmen gilt fuer Produkte, die nach 2026-12-08 in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden. Fruehere Produkte bleiben beim bisherigen Rahmen. Nationale Umsetzungsdaten werden hier nicht erfunden.
Offizielle Quellen
Massgeblich sind der geltende Text der Richtlinie (EU) 2024/2853, die Berichtigung von 2026, die Kommissionsseiten zur Haftung fuer fehlerhafte Produkte und veroeffentlichte Angaben zur nationalen Umsetzung. Die aeltere Richtlinie bleibt der fruehere Rahmen.
Grenzen
Sicherheitsfunktionen und der Einbau in ein Produkt bleiben eine Digitalpruefung. Sie werden keine Einstufung nach der KI-Verordnung.