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Pruefung von Software und KI

Bereitschaft bei Softwarehaftung

Pruefen Sie eigenstaendige Software, eingebettete Software und KI-Systeme fuer die geaenderten Haftungsregeln.

Gespeichert werden nur diese Auswahlfelder: kind_band, service_band, commercial_band, foss_band, movement_band, timing_band, role_band, base_band, found_band, soft_band, update_band, learn_band, integrate_band, safety_band, modified_band, control_band, purpose_band, hazard_band, risk_band, foresaw_band, version_band, design_band, change_band, test_band, defect_band, file_band, trace_band, keep_band, owner_band, handling_band, stock_band, date_band, map_band, digital_band, evidence_band, nation_band, plan_band

Was diese Pruefung zeigt

Dieses Bild ist nur Haftungsbereitschaft. Es fragt, ob kommerzielle Software oder ein KI-System mit Aktualisierung oder Lernverhalten eine Pruefung als Digitalprodukt oder als Aenderung braucht. Es wiederholt weder KI-Pflichten noch Lebenszyklusregeln der Cyberresilienz. Eine nicht kommerzielle Lage wird nicht als Ausnahme behandelt. Die enge Open-Source-Regel liegt in der Umfangspruefung.

Wer das nutzen sollte

Produkt- und Softwareteams, die Haftungsbereitschaft von KI-Recht und Maschinensicherheit trennen.

Wie das Ergebnis zu lesen ist

Aktualisierung oder Lernen oeffnet eine Aenderungspruefung. Ein vollstaendiges kommerzielles Produkt ohne diese Signale kann wahrscheinlich im Umfang liegen. Unbekanntes bleibt in der Pruefung.

Termine in dieser Ansicht

Die Mitgliedstaaten muessen die Richtlinie (EU) 2024/2853 bis 2026-12-09 umsetzen. Der neue Rahmen gilt fuer Produkte, die nach 2026-12-08 in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden. Fruehere Produkte bleiben beim bisherigen Rahmen. Nationale Umsetzungsdaten werden hier nicht erfunden.

Offizielle Quellen

Massgeblich sind der geltende Text der Richtlinie (EU) 2024/2853, die Berichtigung von 2026, die Kommissionsseiten zur Haftung fuer fehlerhafte Produkte und veroeffentlichte Angaben zur nationalen Umsetzung. Die aeltere Richtlinie bleibt der fruehere Rahmen.

Grenzen

Sicherheitsfunktionen und der Einbau in ein Produkt bleiben eine Digitalpruefung. Sie werden keine Einstufung nach der KI-Verordnung.

So lesen Sie die Ansicht

Beginnen Sie mit bekannten Fakten

Halten Sie fest, ob die Software eigenstaendig, eingebettet oder ein KI-System ist.

Lassen Sie Luecken offen

Markieren Sie Aktualisierung, Lernen, Vertrieb, Einbau und Sicherheitsfunktion getrennt.

Bereitschaft ist kein Urteil

Nutzen Sie die verwandten KI- und Cyberresilienz-Werkzeuge, wenn die Frage die Einhaltung und nicht die Haftungsbereitschaft ist.

Fragen

Aendert eine Aktualisierung das Ergebnis?

Ja. Aktualisierung, Verbesserung oder Lernen verschiebt ein vollstaendiges kommerzielles Produkt in die Aenderungspruefung.

Liegt nicht kommerzielle Software hier ausserhalb?

Nein. Dieses Bild sendet sie in die Digitalpruefung. Die enge Ausnahme liegt nur in der Umfangspruefung, wenn alle Fakten bekannt sind.

Speichert das Unterlagen oder Namen?

Nein. Gespeichert werden nur die gewaehlten Kategorien und die Regelwerksversion.

Wo bleibt das nationale Recht?

Wenn die Umsetzung in einem Mitgliedstaat wichtig und nicht geprueft ist, bleibt das Ergebnis eine Pruefung des nationalen Rechts. Es wird kein nationales Datum erfunden.