Was diese Pruefung zeigt
Der Plan haelt drei gepruefte Zeitangaben: Inkrafttreten am 2025-01-07, Hauptanwendung ab 2026-01-08 und eine spaetere Aufhebung der Verordnung von 2011 im Jahr 2039 ohne erfundenen Tag. Familienwechsel und Passzeitpunkt bleiben eine Uebergangspruefung oder ein ausstehender delegierter Rechtsakt. Das Fahrplanquartal erscheint nur als unverbindliches Ziel.
Wer das nutzen sollte
Programmverantwortliche, die Bauproduktfamilien ueber den langen Uebergang hinweg ordnen.
Wie das Ergebnis zu lesen ist
Bestaetigte Schritte koennen auf Kurs sein. Eine unbestaetigte Familie oder Spezifikation ist eine Uebergangspruefung. Ein unfester Passschritt ist ein ausstehender Rechtsakt. Fehlende Erklaerung, Umwelt oder Rueckverfolgbarkeit ist eine Luecke. Ein fehlender Planschritt ist eine Handlung. Ein unbekannter Arbeitsschritt ist eine fachliche Pruefung.
Termine in dieser Ansicht
Die Verordnung (EU) 2024/3110 ist am 2025-01-07 in Kraft getreten. Die Hauptbestimmungen gelten ab 2026-01-08. Produktfamilien wechseln einzeln, und die Verordnung von 2011 soll 2039 aufgehoben werden. Ein Fahrplan um 2027-Q2 ist keine Rechtsfrist.
Offizielle Quellen
Massgeblich sind der geltende Text der Verordnung (EU) 2024/3110, die Verordnung von 2011 und der Passrahmen der Oekodesign-Verordnung. Kommissionsseiten, der Arbeitsplan, harmonisierte Spezifikationen und delegierte Rechtsakte sind Pruefmaterial, sobald sie vorliegen. Fehlende Rechtsakte werden nicht ergaenzt.
Grenzen
Es wird kein Migrationskalender eines Mitgliedstaats und kein Passdatum einer Produktfamilie erfunden.