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Verordnung (EU) 2023/1542

Geltungsbereich der Batterie-Sorgfalt

Kapitel VII gilt ab dem 18. August 2027 fuer Akteure, die Batterien in der EU in Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen.

Nur Relevanz. Diese Ansicht sagt nie, dass ein Unternehmen konform ist.

Stoffe nach Anhang X

Was diese Ansicht zeigt

Der Batteriepass nach Artikel 77 und diese Sorgfaltspflichten sind getrennte Wege. Der Zwangsarbeitsverweis ist nur Lieferkettenkontext.

Fragen

Welches Datum gilt?

Der 18. August 2027. Das fruehere Datum 18. August 2025 hat die Verordnung (EU) 2025/1561 ersetzt.

Welche Stoffe stehen in der Liste?

Anhang X Nummer 1 nennt Kobalt, natuerlichen Graphit, Lithium, Nickel und bestimmte Verbindungen fuer Aktivmaterialien.