BizNavi HubAnmelden

Umfang

Pruefung des Produktumfangs

Inverkehrbringen, Bereitstellung und Ausfuhr koennen ein Produkt ab 2027-12-14 erfassen.

Gespeicherte Kategorien: place_band, available_band, export_band, category_band, origin_band, role_band, map_band, site_band, region_band, labour_band, sub_band, trace_band, escalate_band, remedy_band, owner_band, product_band, location_band, record_band, response_band, contact_band, withdraw_band, scope_band, visibility_band, risk_band, evidence_band

Was geprueft wird

Ob eine Marktaktion vorliegt. Herkunft und Kategorie schliessen sie nicht aus.

Wer es nutzt

Teams, die Produkte in der EU in Verkehr bringen oder aus der EU ausfuehren.

Wie Ergebnisse funktionieren

Wahrscheinlich betroffen, wahrscheinlich nicht betroffen oder Pruefung erforderlich.

Anwendungsdatum

Ab 2027-12-14 darf ein mit Zwangsarbeit hergestelltes Produkt nicht in der EU in Verkehr gebracht, dort bereitgestellt oder aus der EU ausgefuehrt werden. Herkunft und Produktkategorie heben dieses Verbot nicht auf. Die Verordnung schafft keine allgemeine Auditpflicht und keinen wiederkehrenden Bericht.

Amtliche Quellen

Verordnung (EU) 2024/3015, das Kommissionsportal, Durchfuehrungsleitlinien, Risikomaterial, die KMU-Liste und behoerdliche Hinweise, soweit vorhanden.

Grenzen

Dies bescheinigt kein Produkt und schafft keine Auditpflicht.

So geht die Pruefung

Kategorie waehlen

Keinen Namen, keine Person und keinen Vorwurf eintragen.

Ergebnis lesen

Unbekannt bleibt Pruefung und ist keine Ausnahme.

Aeltere Anzeigen bleiben

Die bestehenden Verbots-, EUDR- und Batterieanzeigen bleiben verlinkt.

Fragen

Hebt die Herkunft das Verbot auf?

Nein. Die Herkunft schliesst eine Marktaktion nicht aus.

Ist ein allgemeines Audit Pflicht?

Nein. Es gibt keine allgemeine Auditpflicht und keinen wiederkehrenden Bericht.

Kann das Produkt als frei gelten?

Nein. Ein solcher Befund ist kein Ergebnis.

Werden weitere Daten erfunden?

Nein. Das einzige gesetzliche Datum ist 2027-12-14.