Was die Eigentumsprüfung sieht
Das ist nur Verfahrensbereitschaft. Es fragt, ob die Schritte existieren. Es fragt nicht nach Name, Geburtsdatum, Anschrift oder Kennnummer eines wirtschaftlichen Eigentümers.
Wer es nutzen sollte
Onboarding- und Compliance-Teams, die die Eigentumsakte führen, nicht Personen, die einen namentlichen Eigentümer eintragen.
Wie Ergebnisse wirken
Fehlende Angaben zur Person oder zur Kontrollkarte sind eine Eigentumsdatenlücke. Eine fehlende Prüfquelle ist eine Verifikationslücke. Ein fehlender Schritt zu Abweichung, Gestaltung, Aufbewahrung oder Aktualisierung verlangt Handeln.
Was geprüft wird
Die Verordnung (EU) 2024/1624 gilt grundsätzlich ab 2027-07-10. Kategorien nach Artikel 3 Absatz 3 Buchstaben n und o gelten ab 2029-07-10. Die Verordnung gilt unmittelbar, und ein Mitgliedstaat kann eine strengere Regel behalten, wo sie das erlaubt. Die EU-Bargeldbasis beträgt 10000 Euro, und verbundene Vorgänge zählen. Der Betrag von 2000 Euro gilt nur für die bezeichnete Glücksspielaktivität.
Amtliche Quellen
Die Pflichten zum wirtschaftlichen Eigentum werden aus der Verordnung (EU) 2024/1624 gelesen. Nationale Register und die Richtlinie (EU) 2024/1640 zählen, wenn der Abweichungsweg vom Mitgliedstaat abhängt.
Grenzen
Fügen Sie keine Eigentumsskizze, keinen Reisepass und keine Wohnanschrift in diese Prüfung ein. Unbekannte Schritte gehen zur Fachperson.